Erklärung zur BarrierefreiheitDer Bereich Zentrale Aufgaben der Bayerischen Verwaltung für Ländliche Entwicklung, ist bemüht, seine Internetseiten im Einklang mit der Bayerischen Verordnung über die elektronische Verwaltung und die barrierefreie Informationstechnik (Bayerische E-Government-Verordnung – BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt
www.heimatunternehmen.bayern.
Stand der Vereinbarkeit mit den AnforderungenDieser Internetauftritt ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten mit den Vorgaben der Bayerischen E-Government-Verordnung – BayEGovV teilweise vereinbar.
- PDF-Dateien werden in der Regel barrierefrei angeboten. Wir bitten jedoch um Verständnis, dass gegenwärtig noch nicht alle PDF-Dateien in barrierefreier Form vorhanden sind.
- Videodateien werden in der Regel barrierefrei angeboten. Wir bitten jedoch um Verständnis, dass gegenwärtig noch nicht alle Video-Dateien mit Untertiteln versehen sind.
- Fotos werden in der Regel barrierefrei angeboten. Wir bitten jedoch um Verständnis, dass gegenwärtig noch nicht alle Fotos mit Alternativtexten versehen sind.
- Die Umstellung sämtlicher Dateien ist mit einem umfangreichen Zeit- und Kostenaufwand verbunden
Erstellung dieser Erklärung zur BarrierefreiheitDiese Erklärung wurde am 15.02.2021 erstellt. Sie basiert auf einer Selbstbewertung nach
www.bitvtest.de/bitv_test/einfuehrung/selbstbewertung.html.
Feedback und KontaktangabenSind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von
http://www.heimatunternehmen.bayern aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit?
Dann können Sie sich bei uns melden unter:
poststelle@bza.bayern.deZuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:
Ländliche Entwicklung in Bayern
Bereich Zentrale Aufgaben
Infanteriestraße 1
80797 München
poststelle@bza.bayern.deDurchsetzungsverfahrenBleibt Ihre Anfrage innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, so haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen:
Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 3 BayEGovV
Kontaktadresse der Durchsetzungsstelle:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
bitv@bayern.dewww.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html